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Grafische Darstellung und Möblierung


Die in den Verkaufsunterlagen und auf der Website dargestellten Küchenausstattungen und Möblierungen sowie die grafische Visualisierung des Projektes, sind nur symbolhafte Vorschläge und dienen zur besseren Illustration. Sie sind nicht Bestandteil der Leistung.

Pläne und Planmasse dürfen nicht als Grundlage für Bestellungen von Käuferseite herangezogen werden, da Planmasse von Naturmassen abweichen können. Es sind daher für Einbauten von Käuferseite immer Naturmasse nach Übergabe heranzuziehen. Den Verkäufer trifft keine Haftung für Bestellungen des Käufers nach Planmassen.

Beleuchtungskörper sind im Leistungsumfang nicht enthalten, ausgenommen die Einbauleuchten in Bad und WC.


Sonderwünsche


Sonderwünsche werden nur insoweit berücksichtigt, sofern diese das Gesamtobjekt nicht beeinträchtigen (behördliche, technische, zeitliche Gründe u.ä.).

Durch Sonderwünsche entstandene Mehrkosten hat der Käufer jedenfalls zusätzlich zu tragen. Der Käufer selbst ist nur dann berechtigt, den mit dem Bauvorhaben beschäftigten Professionisten, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung Aufträge zu erteilen, wenn hierfür die schriftliche Zustimmung des Verkäufers vorliegt (für derartig genehmigte Sonderwünsche wird vom Bauträger kein Gewähr übernommen). Andere Unternehmungen als die am Projekt beschäftigten, dürfen nicht beauftragt werden.

Sonderwünsche kommen nur zur Ausführung, wenn die dazugehörigen Pläne und Mehr-/ Minderkosten bzw. die Sonderwunsch-Angebote von den jeweiligen Professionisten und Käufer unterfertigt sind.


Bitte beachten Sie, dass die auf den Plänen vorgestellten Inhalte den aktuellen Planungsstand repräsentieren und nicht verbindlich sind. Grundrisse, Detailzeichnungen und Ausstattungen beruhen auf Daten, die im Zuge der Ausführung variieren können. Die abgebildeten Einrichtungsgegenstände und Bepflanzungen gehören nicht zum Ausstattungsumfang und sind lediglich als Gestaltungsvorschläge zu verstehen. Ein Gewähr für die Vollständigkeit der Informationen kann nicht übernommen werden. Darstellung vorbehaltlich etwaiger Festsetzungen aus der Baugenehmigung.